Für nicht im Rundfunk gesendete Voice-Overs wie Telefonnachrichten, YouTube-Clips, E-Learning, Hörbücher und persönliche Projekte gilt in der Regel eine unbefristete Abfindung.
Dies bedeutet, dass die Aufnahme für nicht-werbliche Zwecke dauerhaft und ohne zusätzliche Gebühren Ihr Eigentum ist.
Für Rundfunkaufzeichnungen und/oder Aufzeichnungen für bezahlte Werbung im Fernsehen, Radio oder Internet wird eine Lizenz für einen bestimmten Zeitraum ab der ersten Verwendung erteilt, wie in Ihrer Angebotsanfrage definiert.
Die Nutzungsdauer wird auf Ihrer Rechnung vermerkt.